Zwombel e.V. Hamburg  Verein zur Förderung verbandsorganisierter Jugendgruppen      BEITRAGSORDNUNG Anhang 1 zur Geschäftsordnung     Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19.10.2007 Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres fällig. In begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag bis maximal 31.12. des Geschäftsjahres stunden. Der Beitrag wird dann sofort fällig. Beitragshöhe Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag für -  ordentliche Mitglieder -  passive Mitlieder -  auswärtige Mitlieder beträgt zurzeit EUR 48,- im Jahr. Der Beitrag für Juristische Personen beträgt EUR 24,- im Jahr. Ermäßigter Beitrag Nach der Stellung eines formlosen Antrags an den Schatzmeister kann der Beitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner sowie Wehr- und Zivildienstleistende um 50 % reduziert werden. Dem Antrag ist eine Begründung ( Bescheinigung ) beizulegen. Über den Antrag entscheidet der Schatzmeister. Eine Überprüfung der Endscheidung durch den Vorstand ist möglich. Diese Beitragsordnung ersetzt die Beitragsordnung vom 26.09.2004.
|